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Umzug vom Ausland in die Schweiz (Übersiedlungsgut)

Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände, ebenso wie Ihre allfälligen Sammlungen, Tiere oder Ihr Auto abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Einzige Voraussetzung: die eingeführten Gegenstände müssen während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden.

Seit dem 01.06.07 müssen Zuziehende aus den 15 ersten EU-Staaten (+Zypern und Malta) sowie aus den EFTA-Staaten keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung mehr vorlegen. Die Wohnsitzverlegung ist mit anderen Mitteln nachzuweisen (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland).

Anlässlich der Einfuhr ist das ausgefüllte Antragsformular (18.44) dem Einreisezollamt vorzulegen.

Form. 18.44
Zollveranlagung

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